Personzentrierte Psychotherapeutin
Wissenswertes & Rahmenbedingungen
Kontaktaufnahme
Sie können mich gerne telefonisch oder per E-Mail erreichen. Falls ich telefonisch gerade nicht erreichbar bin, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Telefonnummer und ich melde mich bei Ihnen zurück, um erste Fragen zu klären und einen Termin fürs Erstgespräch zu vereinbaren.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert ca. 50-60 min und kostet € 113.
Im Erstgespräch geht es darum, uns kennen zu lernen, Ihrem Anliegen Zeit und Raum zu geben, meine Arbeitsweise kennen zu lernen, offen Fragen und die Rahmenbedingungen zu klären und gemeinsam zu entscheiden, wie der weitere Therapieverlauf aussehen kann.
Sie können bereits für das Erstgespräch einen Kostenzuschuss beantragen. Info dazu siehe weiter unten.
Dauer & Kosten
Einzelsitzung:
Eine Therapieeinheit dauert normalerweise 50 Minuten und kostet € 113.
Im Laufe der Therapie kann es sein, dass 75 min Einheiten oder Doppeleinheiten sinnvoll erscheinen und in gemeinsamer Absprache können wir diese vereinbaren.
Für Personen in besonderen finanziellen Situationen (z.B. in Ausbildung, arbeitssuchend...) biete ich einen günstigeren Tarif an. Dies können wir gerne bei einem Telefonat besprechen.
Es besteht die Möglichkeit einen Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Das Honorar ist dabei zunächst selbst zu bezahlen. Die von mir ausgestellten Rechnungen können Sie sodann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Richtwerte für die Kostenzuschüsse der verschiedenen Krankenkassen für eine Einzelsitzung à 50 min (Stand 2024):
ÖGK: € 33,70
BVAEB: € 46,60
SVS: € 45,00
LKUF: € 54,00
KFG: € 63,00
KFL: € 64,47
Die Angaben dieser Richtwerte sind ohne Gewähr. Bitte bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, da die Höhe der Zuschüsse laufend angepasst werden.
Auch private Zusatzversicherung bezahlen meist die Psychotherapiekosten.
Paartherapie-Sitzung:
Eine Paartherapie-Sitzung dauert 90 min und kostet € 110,- pro Person d.h. € 220,- pro Sitzung.
Verschwiegenheit
Nicht nur ethisch ist für mich in der Psychotherapie die Verschwiegenheit selbst-verständlich. Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz).
Absageregelung
Wenn Sie einen Termin absagen müssen, ist dies 48 Stunden vorher kostenfrei telefonisch oder per SMS möglich. Ich ersuche Sie um Verständnis, dass kurzfristigere Absagen und nicht abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden.